Mitglied werden

Bei der Mitgliedschaft wird zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern unterschieden.


Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen alle donauschwäbischen Kapellen, Komponisten, Texter, Arrangeure, ehemalige Musiker und Kapellmeister aus dem Gebiet der Donauschwaben sowie Personen, die sich aktiv mit der Erforschung der donauschwäbischen Blasmusik als eigenständigem Kulturgut beschäftigen, aber auch einheimische Kapellen, die in besonderem Maße den Erhalt der donauschwäbischen Blasmusik mit fördern. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Sie arbeiten auch ehrenamtlich im Verein mit. Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt 20,00 Euro pro Jahr.


Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins. Dafür erhalten Sie CD und DVD Neuausgaben 3,00 Euro billiger und einmal im Jahr die Vereinszeitschrift "Blasmusikinfos" Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt 20,00 Euro pro Jahr.


Als angehendes Mitglied muss die Vereinssatzung anerkannt werden.
Beide Mitgliedschaften gelten zunächst für ein Jahr und verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich beim Vorstand gekündigt wird.


Download (Rechtsklick -> Ziel Speichern Unter):

  1. Aufnahmeantrag_Vollmitglied_neu.pdf
  2. Aufnahmeantrag_Foerdermitglied_neu.pdf
  3. Vereinssatzung.pdf